Notbetreuung in den Osterferien
(nur für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 der Goldbachschule)

Mit Beschluss der Landesregierung soll die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler auf die Osterferien ausgedehnt werden. Zudem steht vom 4. April 2020 bis zum 19. April 2020 eine Notbetreuung auch samstags und sonntags sowie an den Feiertagen zur Verfügung.

Die erweiterte Notbetreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist beschränkt auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste. Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen in den Osterferien müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Alleinerziehend oder

• der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der 2. Corona-
  Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz.

• Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular (siehe unten) erfüllen.

 

Der Bedarf an der Ausnahmebetreuung sollte zwei Tage vor der beabsichtigten Inanspruchnahme bei der Schulleitung per Mail über goldbachschule@schulen-ldk.de oder telefonisch, 02771-31151, angemeldet werden.

 

Antrag: Notbetreuung in den Osterferien

Download
Antrag Notbetreuung in den Osterferien.p
Adobe Acrobat Dokument 186.4 KB