Fragen und Antworten

 

 

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte

zur Corona-Lage an der GBS
 (Stand: 23. November 2020)

 


Auf dieser Seite erhalten Sie Antworten auf Fragen ...

 

 … zu Hygiene und Schutzmaßnahmen in der Schule

… zur Maskenpflicht in der Schule

… zum Unterricht

… zur Befreiung vom Präsenzunterricht

… zur Beschulung außerhalb des Präsenzunterrichts

… zu Schulschließungen bei einem Coronafall

… zur Vorgehensweise bei einem Verdachts- oder Krankheitsfall

... zum Verhalten bei einem positiven Testergebnis 

… zu einem positiven Coronafall (in der Klasse)

… zur Wiederzulassung zum Unterricht nach Ablauf einer Quarantäne

… zur Reiserückkehr aus Risikogebieten

… zur technischen Unterstützung bei Computer-Problemen

… zu Informationswegen

… zu Ansprechpartnern in der Goldbachschule

 

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… zu Hygiene und Schutzmaßnahmen in der Schule

Was sind AHA+A+L-Regeln?

AHA bedeutet: Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske (Mund-Nase-Bedeckung) tragen + App (Corona-Warnapp) nutzen + Lüftung in geschlossenen Räumen.

Wo gelten die AHA-Regeln in der GBS?

Die AHA-Regeln gelten auf dem gesamten Schulgelände, in allen Schulgebäuden und an der Bushaltestelle.

Erhält mein Kind eine Alltagsmaske im Sekretariat?

Es ist sehr zu empfehlen, dass jede/r Schüler*in eine Ersatzmaske in der Schultasche hat. In Ausnahmefällen ist eine Maske im Sekretariat zu bekommen.

 

… zur Maskenpflicht in der Schule
Wo muss mein Kind in der Schule einen Mund-Nase-Schutz tragen?
Auf dem gesamten Schulgelände, in allen Schulgebäuden sowie im Präsenzunterricht ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutz verpflichtend. Die Maskenpflicht gilt auch an Bushaltestellen.

Welche Masken sind nicht erlaubt?
Das Tragen von Plastikvisieren ist nicht gestattet.

Kann mein Kind vom Tragen einer Maske befreit werden?
Ja, wenn auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung das Kind nicht in der Lage ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In diesem Fall ist der Nachweis in einem ärztlichen Attest vorzulegen. Das Attest ist im Original in Papierform vorzulegen. In diesem muss lediglich die Tatsache dokumentiert sein, dass keine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden kann, ohne dass die medizinische Begründung gegenüber der Schule angegeben wird. Das Attest darf nicht älter als drei Monate sein. Bestehen die Gründe, die eine Befreiung von der Pflicht zum Tragen rechtfertigen, danach fort, ist ein aktuelles Attest vorzulegen.
Erhält mein Kind eine Alltagsmaske im Sekretariat?
Es ist sehr zu empfehlen, dass jede/r Schüler*in eine Ersatzmaske in der Schultasche hat. In Ausnahmefällen ist eine Maske im Sekretariat zu bekommen.

Werden im Unterricht Maskenpausen gewährt?
Ja, im Unterricht werden Maskenpausen eingeplant, vorzugsweise während Stillarbeitsphasen, in denen nicht gesprochen wird.
Wo erhalte ich Informationen zum Tragen von Masken ?

Ausführliche Hinweise zum richtigen Tragen und Wechseln von Masken finden Sie auf den Seiten des Hessischen Kultusministeriums sowie der Unfallkasse Hessen (https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/coronavirus-schulen/haeufig-gestellte-fragen und https://schule.ukh.de/unterricht/corona-pandemie/stellungnahme-zum-masken-tragen/).


… zum Unterricht

Was ist Präsenzunterricht (PU)?

Mit Präsenzunterricht ist der Unterricht in der Schule gemeint. Die Schüler*innen werden von ihren Lehrkräften in der Schule unterrichtet.

Was ist Distanzunterricht (DU)?

Das Lernen findet auf Seiten der Schüler*innen im digitalen Unterricht zu Hause statt und wird über die Module des Iserv-Accounts der Schüler*innen durchgeführt. Zur Verfügung stehen hierbei der „E-Mail-Kontakt“, das Modul „Aufgaben“, der „Messenger“ und die „Videokonferenz“. Die Schule gibt die Struktur vor. Der Lernprozess wird regelmäßig und planmäßig von der Lehrkraft gesteuert. Im Distanzunterricht erbrachte Leistungen können bewertet werden.

Sämtliche Aufgaben werden über das Modul „Aufgaben“ an die Schüler*innen gestellt. Das beinhaltet auch die terminliche Absprache, in welchem Zeitraum die Aufgaben erledigt und an die Lehrkräfte rückgemeldet werden sollen. Ebenso geben die Lehrkräfte über das Aufgabenmodul eine Rückmeldung an die Schüler*innen.
Was ist Homeschooling?

Damit bezeichnet man das Lernen zu Hause, angeleitet von Eltern oder anderen Familienmitgliedern, ohne Strukturen und Vorgaben durch die Schule oder von schulischen Lehrkräften.

… zur Befreiung vom Präsenzunterricht
Wann darf mein Kind den Präsenzunterricht nicht besuchen?

Für die Befreiung vom Präsenzunterricht der Goldbachschule gelten die folgenden Kriterien:

1. Das Kind oder Angehörige des gleichen Hausstandes weisen Krankheitssymptome auf,

    die auf eine Corona-Infektion hinweisen.

2. Das Kind unterliegt einer Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes.

3. Das Kind hatte unmittelbaren Kontakt zu einer infizierten Person.

4. Schülerinnen, Schüler und Studierende dürfen den Präsenzunterricht und andere reguläre    Veranstaltungen an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes nicht besuchen, wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, aufweisen. Ihr Fehlen gilt als entschuldigt.“

Im Falle, dass ein Familienangehöriger, der im selben Hausstand lebt, positiv getestet wird, wird das Gesundheitsamt eine 14-tägige Quarantäne für die Familienangehörigen verhängen.


zur Beschulung außerhalb des Präsenzunterrichts
Wird mein Kind bei einer Befreiung vom Präsenzunterricht beschult?

Ja, das Kind wird für die Beschulung außerhalb des Präsenzunterrichtes in den Betreuungspool der Goldbachschule aufgenommen. Das bedeutet:

- Es erfolgt die persönliche Betreuung durch eine Lehrkraft (aktuell Frau Schwarz-Meier).

- Nach den Kriterien des Distanzunterrichts findet eine Versorgung mit Aufgaben und

  Arbeitsmaterialien über den IServ-Account statt.

- Die Betreuungslehrkraft vermittelt, wenn gewünscht, die Unterstützung durch eine/n   Fachlehrer*in.

… zu Schulschließungen bei einem Coronafall
Wer entscheidet über eine Schulschließung?

Das Gesundheitsamt entscheidet mit dem Staatlichen Schulamt über eine Schulschließung.

Es gibt verschiedene Varianten (Eskalationsmodelle) :

Stufe 1 – Angepasster Regelbetrieb (Klassen- und Kursunterricht unter Hygieneregeln)

Stufe 2 – Eingeschränkter Regelbetrieb (Klassen- und Kursunterricht mit angeordneter Mund-

               Nase-Bedeckung)

Stufe 3 – Wechselmodell (geteilte Lerngruppen und täglicher oder wöchentlicher Wechsel von

               Präsenz- und Distanzunterricht)

Stufe 4 – Distanzunterricht (Aussetzung des regulären Schulbetriebs / Schulschließung)

Wie lange bleibt eine Schule geschlossen?

Über die Dauer einer Schulschließung entscheiden das Gesundheitsamt und/oder der Schulträger gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt.

Wird bei einem Coronafall in der Schule gleich die ganze Schule geschlossen?

Je nach Fall-Situation kann Distanzunterricht auch nur für einzelne Jahrgangsstufen, Klassen oder Lerngruppen angeordnet werden.
Wer informiert mich im Falle eines eingeschränkten Regelbetriebes oder bei einer Schulschließung?

Die Information erfolgt zeitnah über den IServ-Account der Schüler*innen und auf der Schul-Homepage.

… zur Vorgehensweise bei einem Verdachts- oder Krankheitsfall
Wann liegt ein Corona-Verdachtsfall vor?

Wenn grippeähnliche Symptome vorliegen:

- Fieber ab 38 Grad Celsius

und/oder

- trockener Husten

und/oder

- Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns

Wie lautet die Verfahrensweise bei reinen Verdachtsfällen?
Bei reinen Verdachstfällen ist ein Handeln bezogen auf eine gesamte Lerngruppe nur dann erforderlich, wenn dies vom gesundheitsamt explizit angeordnet wird. Die betroffene Person besucht allerdings bis zur Klärung nicht den Präsenzunterricht.

Was muss ich tun, wenn mein Kind Krankheitssymptome aufweist, die auf eine Corona-Infektion hinweisen?

Der Hausarzt ist unmittelbar telefonisch zu kontaktieren. Dieser entscheidet über einen Test auf das Corona-Virus.

Muss ich der Schule den Verdachtsfall oder eine Krankheit melden?

Ja. Melden Sie bitte den Verdachts- oder Krankheitsfall dem Sekretariat oder per E-Mail an die Klassenlehrkraft.

Wann meldet die Schule einen Verdachtsfall an das Gesundheitsamt?

Die Schule meldet an das Gesundheitsamt, wenn eine Person mit jeglichen mit COVID-19 vereinbaren Symptomen UND Kontakt mit einem bestätigten Fall von COVID-19 vorliegt. Das Gesundheitsamt nimmt unmittelbar Kontakt mit betroffenen Personen auf.

Kann mein Kind von der Schule nach Hause geschickt werden?

Ja, wenn das Kind Krankheitssymptome aufweist, die auf eine Corona-Infektion hinweisen.

 

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… zum Verhalten bei einem positivem Testergebnis
Wie verhält man sich bei einem positiven Testergebnis?

Aktuell gilt, wer ein positives Testergebnis erhält, ist zusammen mit seinem Hausstand automatisch rechtskräftig verfügt in 14-tägiger häuslicher Quarantäne. Einer Bestätigung durch das Gesundheitsamt bedarf es dafür nicht.

Wer sich als begründeter Verdachtsfall einer PCR-Testung unterzieht, soll bis zum Testergebnis den Kontakt zu anderen Menschen meiden bzw. sich vorsorglich in Quarantäne begeben.

 

… zu einem positiven Coronafall (in der Klasse)

Was geschieht, wenn alle Schüler einer Klasse Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde?

1. Unter der Voraussetzung, dass die aktuellen Hygieneempfehlungen des Landes Hessen eingehalten wurden (u.a. AHA-Regeln), wird ein Großteil der Klasse als Kontakt der Kategorie II eingestuft (siehe Infografik des RKI). Diese Personen erhalten vom Gesundheitsamt (GA) keine Quarantäneanordnung sondern eine Empfehlung zur Minimierung von Kontakten für 14 Tage nach dem letzten Kontakt.

2. Da alle Personen in der Klasse jedoch einen Kontakt hatten und somit dem Risiko einer Infektion ausgesetzt sind, wird der Präsenzunterrichts für die betroffenen Schüler ausgesetzt.

3. Hatte ein Schüler in der Klasse direkten Kontakt zu der positiv getesteten Person (u.a. im Nahfeld unter 1,5 m, oder mit Körperkontakt), so wird dieser Schüler als Kontakt der Kategorie I eingestuft. Diese Personen werden dem GA gemeldet.

4. Nur Schüler der Kategorie I erhalten vom GA eine Quarantäneverfügung und nur für deren Haushaltsangehörige gilt nach der 2. VO zur Bekämpfung des Corona-Virus u.a. Folgendes:
- Geschwisterkinder der Kategorie I Kontaktperson unter 12 Jahren, die im gleichen Haushalt leben, dürfen in der Zeit der Quarantäne keine Schule oder Kindergarten besuchen. Das Gleiche gilt für Eltern, die als Erzieher/in arbeiten.

- Für Eltern von Kontaktpersonen, die als Lehrer/in arbeiten, entfällt für den Zeitraum der Absonderung die Präsenzpflicht.

Den Haushaltsangehörigen der Kategorie II Kontakte wird empfohlen, die Situation ihrem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn mitzuteilen.

Wichtig:
a) Kategorie I Kontaktpersonen bleiben auch nach einem SARS-CoV-2 Test in Quarantäne, egal ob dieser positiv oder negativ ausgefallen ist.

b) Die Quarantäne endet nach Ablauf der 14 Tage automatisch, wenn die Kategorie I Kontaktpersonen den Zeitraum der Absonderung symtomfrei bleiben.

Wann darf mein Kind nach einer durch das Gesundheitsamt angeordneten Quarantäne wieder in die Schule gehen?

Erst nach Ablauf einer angeordneten Quarantänezeit bzw. nach dem Ablauf eines Betretungsverbotes darf das Kind wieder in die Schule gehen.

Was ist ein Erstkontakt, was ist ein Zweitkontakt?

Wenn das Kind einen direkten Kontakt zu einer infizierten Person hatte, darf es die Schule oder andere öffentliche Einrichtungen nicht betreten (Erstkontakt). Es besteht ein Betretungsverbot. Das Gleiche gilt für ein Kind, wenn es mit einem Erstkontakt (Elternteil, Geschwisterkind etc.) in einem gemeinsamen Hausstand lebt (Zweitkontakt) und noch keine 12 Jahre alt ist.

… zur Wiederzulassung zum Unterricht nach Ablauf einer Quarantäne
Was muss ich tun, wenn mein Kind nach Ablauf einer Quarantäne, einer häuslichen Isolation oder nach der Befreiung vom Präsenzunterricht wieder in die Schule gehen darf?

Vor dem Besuch des Präsenzunterrichtes ist die Bescheinigung zur Wiederzulassung auszufüllen und im Sekretariat abzugeben. Das Formular kann über das Sekretariat angefordert oder von der Homepage heruntergeladen werden.

… zur Reiserückkehr aus Risikogebieten
Was muss ich beachten, wenn ich vom Urlaub aus einem Risikogebiet zurückkehre?

Die Verpflichtung zur Quarantäne besteht in jedem Fall nach der Einreise aus einem Risikogebiet, solange kein negatives Testergebnis vorliegt. Das negative Testergebnis ist im Sekretariat der Goldbachschule vorzulegen. Vorher darf die Goldbachschule nicht betreten werden. Verpflichtend ist ferner für Einreisende die eigenständige Benachrichtigung des zuständigen Gesundheits-amtes darüber, dass eine Quarantäneverpflichtung vorliegt.

Hier erhalten Sie Informationen zur Einschätzung von Risikogebieten
Auswärtiges Amt:           https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit
Robert Koch-Institut:    www.rki.de

… zur technischen Unterstützung bei Computer-Problemen
Wie wird meinem Kind bei technischen Problemen mit dem PC, Laptop, iPad geholfen?

Rufen Sie im Sekretariat an und schildern Sie das Problem. Dort werden Sie an unser IT-Support-Team weitergeleitet, das umgehend Kontakt mit Ihrem Kind aufnimmt. Ihr Kind kann sich natürlich auch während der Schulzeit mit seinem Anliegen an das Sekretariat wenden.

Wer hilft mir bei Fragen zum IServ-Modul "Videokonferenz"?

Wenden Sie sich bitte telefonisch an das Sekretariat (02771-31151) oder per Mail an Herrn Kämmerling (steffen.kaemmerlin@goldbachschule-ldk.de).


… zu Informationswegen
Welche Informationswege gibt es zur Corona-Lage in der Goldbachschule?
Schulleitung
Die Schulleitung leitet wichtige Informationen an die Eltern und Erziehungsberechtigten weiter. Dies geschieht über die Schulhomepage und über den IServ-Account der Schüler*innen, der jedem Schüler/jeder Schülerin zur Verfügung steht und auch von den Eltern und Erziehungs-berechtigten zeitnah eingesehen werden soll. Mitteilungen und Rückfragen erfolgen zunächst auf diesem Wege. 
Lehrkräfte
Die Aufgaben während des Distanzunterrichts werden von den Lehrkräften über das Modul „Aufgaben“ in IServ gestellt. Alle Lehrkräfte melden den jeweiligen Schüler*innen zeitnah zurück, wenn gestellte Aufgaben noch ausstehen bzw. nicht fristgerecht erledigt wurden. Da nicht von allen Schülern*innen jede eingereichte Aufgabe detailliert korrigiert werden kann, werden stichprobenartig Aufgaben intensiv korrigiert und ein Feedback dieser Stichproben an die jeweiligen Schüler*innen rückgemeldet. Die Rückmeldungen können über das Modul „Aufgaben“, per E-Mail oder telefonisch erfolgen.
Um einen Austausch zwischen Eltern/Erziehungsberechtigten und Lehrkräften zu ermöglichen, kann ebenfalls der IServ-Account der Schüler*innen genutzt werden. Für umfangreichere Austausche können auf diesem Wege Telefonate oder persönliche Gespräche vereinbart werden.
Schülerinnen und Schüler
Alle Schüler*innen sind verpflichtet, sich im Falle eines Distanzunterrichtes über den eigenen IServ-Account und/oder die Schulhomepage regelmäßig über Mitteilungen der Schulleitung und der Lehrkräfte zu informieren. Darüber hinaus müssen sich die Schüler*innen im Modul „Aufgaben“ über sämtliche Hausaufgaben informieren, die dort eingestellten Materialien einsehen und bearbeiten. Werden Aufgaben nicht erledigt, wird dies – sofern es im Verschulden des/der Schüler*in liegt – als Minderleistung gewertet.
Eltern und Erziehungsberechtigte
Während des Distanzunterrichtes begleiten Eltern/Erziehungsberechtigte das häusliche Arbeiten und Lernen ihres Kindes/ihrer Kinder, indem sie diese bei der Strukturierung des Arbeitsprozesse (z.B. Zeitmanagement, Gestaltung des Arbeitsplatzes etc.) unterstützen. Grundsätzlich bleibt die Schulpflicht auch bei einem angeordneten Distanzunterricht weiterhin bestehen. Daher sind Krankmeldungen, Bitten um Beurlaubung etc. nach wie vor fristgerecht an die Schule zu richten: Telefonisch an das Sekretariat oder per E-Mail an die Klassenlehrkraft.

 

… zu Ansprechpartnern in der Goldbachschule
An wen kann ich mich mit Fragen zur Corona-Lage an der Goldbachschule wenden?

Bei Fragen zur Corona-Lage an der Goldbachschule wenden Sie sich bitte über das Sekretariat an die Schulleitung: telefonisch: 02771-31151 per E-Mail: goldbachschule@schulen-ldk.de

Wer hilft mir bei Fragen zum Betreuungspool?

Wenden Sie sich bitte telefonisch über das Sekretariat (02771-31151) oder per Mail an Frau Schwarz-Meier (silvia.schwarz-meier@goldbachschule-ldk.de).

Wer hilft mir bei Fragen zum Distanzunterricht meines Kindes?

Unterstützung und Hilfe bietet die Klassenlehrkraft und/oder die Fachlehrer*innen. Diese sind über die bekannten IServ-E-Mail-Adressen zu erreichen.

Wo finde ich Hilfe in Notsituationen?
Auf der Homepage findet man alle wichtigen Ansprechpartner zu Notsituationen:
                                               
www.goldbachschule.de
über die Rubrik „Ansprechpartner“ im Unterordner „Hilfe in Notsituationen“.

 

 (Stand: 30. Oktober 2020)