Auf dieser Seite möchten wir Sie über die Abschlussprüfungen im Hauptschulgang informieren. 

Alle Termine auf einen Blick

Termin Inhalt
06.10.2023 Abgabe Gruppenzusammensetzung, Thema und Mentor für Projektprüfung
30.10. - 24.11.2023 Vorbereitungsphase
27.11. - 01.12.2023  Durchführungsphase
04. - 06.12.2023  Präsentationen
13.05.2024  Zentrale Abschlussarbeit Mathematik
15.05.2024  Zentrale Abschlussarbeit Deutsch
17.05.2024  Zentrale Abschlussarbeit Englisch
03.06. - 05.06.2024  Nachtermine schriftliche Prüfungen
 
 

Voraussetzungen für den Hauptschulabschluss bzw. Qualifizierenden Hauptschulabschluss

Hauptschulabschluss

Abschlusseignung erfüllt wenn:

 

  • Endnote mind. "4" in allen Fächern

             und

  • Gesamtleistung mit Prüfung "4,4" und besser

 

Qualifizierender Hauptschulabschluss

Abschlusseignung erfüllt wenn:

 

  • mind. "4" in allen Fächern

             und

  • Gesamtleistung mit Prüfung incl. Englisch "3,0" und besser

            

   


Kein Hauptschulabschluss bei:

  • drei mal die Note "5", wenn darunter einmal Deutsch oder Mathematik ist.

Abschlussprüfungen

 

Alle Schülerinnen und Schüler der Hauptschule schließen ihre Schullaufbahn mit einer Abschlussprüfung ab. Diese besteht zum einen aus einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 9. Die Termine für diese Prüfungen liegen im Zeitraum vom 13.05.-17.05.2024 (Nachtermine 03.06. – 05.06.2024).

Der zweite Teil besteht aus einer Projektprüfung, die von Ihren Kindern in Kleingruppen durchgeführt wird. Die Einteilung der Gruppen sowie die Wahl des Faches, des Themas und des Mentors erfolgen nach Beratung durch den Klassenlehrer und die Fachkräfte sowie mit dem Einverständnis der Eltern.

Die Zusammensetzung der Gruppen, die Wahl des Themas und des Mentors erfolgen bis zum 06.10.2023. Das Schwerpunktthema muss Thema des Lehrplans sein.

Die Meldungen müssen durch den Schulleiter genehmigt werden, eine Abänderung durch die Schüler ist anschließend nicht mehr möglich.

 

Die Projektprüfung selbst besteht aus drei Teilen. Sie beginnt mit der Vorbereitungsphase (30.10. – 24.11.2023), in der die Schüler eigenständig geeignetes Material zur Bearbeitung ihres Themas suchen und sichten. Während der Durchführungsphase (27.11. – 01.12.2023) werden die Schüler in der Schule unterstützt durch die Mentoren an der Erstellung einer Präsentation ihres Themas arbeiten. Ebenfalls wird eine Mappe als Grundlage für die Präsentation erarbeitet. Die Präsentationen selbst finden am 04. - 06.12.2023) statt.

 

Alle drei Phasen fließen in die Bewertung ein! Folgende Kriterien werden angelegt: Vorgehensweise, Selbstständigkeit, Problemlösefähigkeit, fachliche Ansprüche, Kommunikationsfähigkeit in der Gruppe und mit dem Mentor, Qualität der Ergebnisse und Medieneinsatz.

 

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass, falls Ihre Tochter/ Ihr Sohn aus einem von ihr oder ihm zu vertretenden Grund einen Termin nicht einhält oder einen Prüfungstermin versäumt, der versäumte Prüfungsteil oder die gesamte Prüfung mit der Note „ungenügend“ bewertet wird.

 

Versäumnisse sind ausschließlich durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu belegen! Wir bitten außerdem im Falle einer Erkrankung darum, dies im Sekretariat zu melden. Eine Erkrankung am Tag einer Abschlussarbeit ist bis 8.00 Uhr morgens im Sekretariat zu melden. Innerhalb von drei Tagen ist ein Attest vorzulegen.

 

Am Ende der Klasse 9 entscheidet die Klassenkonferenz über die Feststellung der Gesamtleistung und die Zuerkennung des Hauptschulabschlusses.

 

Den Hauptschulabschluss erhält, wer die Voraussetzungen für die Leistungsbewertung am Ende der Jahrgangsstufe 9 erfüllt und die Abschlussprüfungen einschließlich der Prüfungsarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik mit einer Gesamtleistung von 4,4 oder besser ablegt.

 

Den qualifizierenden Hauptschulabschluss erhält, wer die Voraussetzungen für die Leistungsbewertung am Ende der Jahrgangsstufe 9 erfüllt und die Abschlussprüfung einschließlich der Prüfungsarbeiten in den Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch mit einer Gesamtleistung von 3,0 oder besser ablegt.

 

Die Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) kann im Sekretariat eingesehen werden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch während einer Informationsveranstaltung zu Beginn des nächsten Schuljahres, zu der wir Sie hiermit nachdrücklich im Interesse Ihrer Tochter/ Ihres Sohnes einladen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Die Schulleitung

 

 

 

Voraussetzungen für die Leistungsbewertung am Ende der Jahrgangsstufe 9 der Hauptschule (Auszug aus der o.g. VO)

 

§55

 

(1)   Die Voraussetzungen einer Leistungsbewertung für einen Hauptschulabschluss am Ende der Jahrgangsstufe 9 an Hauptschulen […] erfüllt, wer nach Ermittlung der Endnoten nach §56, gerundet auf ganze Noten, in allen Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtunterrichts mindestens ausreichende Leistungen erreicht hat. Nicht ausreichende Leistungen können durch mindestens befriedigende Leistungen in einem anderen Fach des Pflicht- und Wahlpflichtunterrichts ausgeglichen werden. Schlechter als mit der Note ausreichend beurteilte Leistungen in drei oder mehr Fächern können in der Regel nicht ausgeglichen werden, wenn eines dieser Fächer Deutsch oder Mathematik […] ist. Schlechter als mit der Note ausreichend beurteilte Leistungen in fünf oder mehr Fächern können nicht ausgeglichen werden.

 

 §56

 

(1)   Die Gesamtleistung errechnet sich aus dem Durchschnitt der Endnote in allen in der Abschlussklasse unterrichteten Fächern oder Lernbereichen einschließlich der Kurse des Wahlpflichtunterrichts und der Projektprüfung, wobei die Prüfungsfächer und die Projektprüfung zweifach gewichtet werden. Sie wird auf eine Dezimalstelle ohne Rundung berechnet.

 

 

 

(2)   Die Endnote in den Fächern, die nicht Gegenstand der Prüfung sind, sind die am Ende der Jahrgangsstufe 9 erteilten Noten sowie die Noten der Fächer, die in der Jahrgangsstufe 9 nur in einem Halbjahr nach §2 Abs. 2 der Verordnung über die Stundentafel für die Primarstufe und Sekundarstufe I unterrichtet wurden. Die Endnote in den Prüfungsfächern  Deutsch, Mathematik und gegebenenfalls Englisch wird aus den Noten dieser Fächer am Ende der Jahrgangsstufe 9  und der Prüfungsleistung gebildet, wobei die am Ende der Jahrgangsstufe 9 gebildete Noten doppelt gewichtet werden. Sie wird auf eine Dezimalstelle ohne Rundung berechnet. […] Bei der Projektprüfung bildet die Bewertung der Prüfungsleistung die Endnote.