Bildung & Teilhabe

Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schüler und Schülerinnen in allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen können eine besondere Unterstützung (Bildungspaket) erhalten, wenn sie mit ihren Eltern eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld,
  • Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag.

Geringverdiener können bei der Erstberatung des Kommunalen Jobcenters einen Anspruch prüfen lassen.

 


Hier erhalten Sie weitere Informationen:

Flyer           Kommunales Jobcenter

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Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

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Antrag Bildung und Teilhabe
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Merkblatt zum Lernförderbedarf

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Antrag auf Leistungen zum Lernförderbedarf

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Antrag_Lernfoerderbedarf_08.2018.docm
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Informationen in englisch, türkisch und arabisch:

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Arabisch: Bildung und Teilhabe
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Türkisch: Bildung und Teilhabe
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Englisch: Bildung und Teilhabe
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