Aktuelle Meldungen

12.07.2021

Sicherer Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien 2021 (ab 30.8.2021)

Schreiben aus dem Kultusministerium:

    
Liebe Eltern,


heute möchte ich Sie über die Planungen für das nächste Schuljahr informieren. Ich bin froh, dass Ihre Kinder während der vergangenen Wochen hessenweit alle wieder die Schule besuchen durften, ihre Freunde und Lehrkräfte jeden Tag treffen und am Unterricht nahezu in gewohnter Weise teilnehmen konnten. Auf dieses Maß an Normalität haben wir alle gemeinsam viele Monate gewartet. Die zurückliegende Zeit war für Sie und Ihre Kinder mit außergewöhnlichen Belastungen verbunden. Ich danke Ihnen sehr für Ihr Durchhaltevermögen. Im Folgenden finden Sie alle für Sie wichtigen Informationen für die Zeit nach den Sommerferien.

 

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01.07.2021

Reisen in den Sommerferien
Aktuelle Reiseregelung

 

Vor dem Hintergrund der in rund zwei Wochen beginnenden Sommerferien wird auf die aktuell gültigen Reiseregelungen hingewiesen:

 

Für alle, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt:

 

o Jeder muss sich vor seiner Einreise nach Deutschland elektronisch über die digitale Einreiseanmeldung registrieren.

o Grundsätzlich müssen sich alle nach der Einreise unverzüglich auf eigene Kosten für einen Zeitraum von mindestens zehn Tagen in Quarantäne begeben. Wer genesen, vollständig geimpft oder negativ getestet ist, muss einen entsprechenden Nachweis der zuständigen Behörde vorlegen. Dann bedarf es nicht der Quarantäne.

o Wer in den ersten zehn Tagen nach Einreise Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus hat, muss dies der zuständigen Behörde melden.

o Als Risikogebiete gelten derzeit unter anderem Algerien, Georgien, die Vereinigten Arabischen Emirate sowie Teile von Frankreich, Irland, Kroatien, Schweden und Spanien.

 

 

Für alle, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Hochinzidenz-Gebiet aufgehalten haben, gilt:

o Jeder muss sich vor seiner Einreise nach Deutschland elektronisch über die digitale Einreiseanmeldung registrieren.

o Grundsätzlich müssen sich alle nach der Einreise unverzüglich auf eigene Kosten für einen Zeitraum von mindestens zehn Tagen in Quarantäne begeben. Wer genesen oder vollständig geimpft ist, muss einen entsprechenden Nachweis der zuständigen Behörde vorlegen. Dann bedarf es nicht der Quarantäne.

o Für alle anderen gilt: Die Quarantäne kann frühestens nach dem fünften Tag durch eine negative Testung vorzeitig beendet werden.

o Alle, die in den ersten zehn Tagen nach Einreise Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus haben, müssen dies der jeweiligen Behörde melden.

o Als Hochinzidenz-Gebiete gelten derzeit unter anderem Ägypten, Afghanistan, Iran, Kuwait, Malediven, Seychellen, Sudan und Tunesien.

 

 

Für alle, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, gilt:

 

o Jeder muss sich vor seiner Einreise nach Deutschland elektronisch über die digitale Einreiseanmeldung registrieren.

o Alle – auch Genesene oder Geimpfte – müssen eine strikte 14-tägige Quarantäne einhalten; eine „Freitestungsmöglichkeit“ besteht hier vor dem Hintergrund der besonderen Gefährlichkeit der Virusvarianten nicht.

o Als Virusvarianten-Gebiete gelten derzeit unter anderem Brasilien, Großbritannien, Indien, Namibia, Nordirland, Portugal, Russ. Föderation und Südafrika

 

 

Die Liste mit allen Staaten, die einem der drei vorgenannten Gebiete zugeordnet sind, finden Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 


23.06.2021

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb
hier: Maskenpflicht und Testpflicht

 

 

Die Hessische Landesregierung hat gestern neue Regelungen in Bezug auf das Tragen von Masken in Schulen beschlossen. Die zentrale Botschaft lautet:

 

Ab kommenden Freitag, 25. Juni, wird die Maskenpflicht weitgehend ausgesetzt, sofern die Infektionszahl regional unter 50 liegt. Ausgenommen sind einzig die Schulflure und die Klassenzimmer, bis der jeweilige Platz eingenommen worden ist. Somit besteht ab Freitag keine Verpflichtung mehr, während des Unterrichts oder auf dem Schulhof eine Maske zu tragen. Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden.

 

Bestehen bleibt hingegen die Testpflicht. Hier sind weiterhin zwei Tests pro Woche nachzu-weisen. Keinen Test vorweisen müssen von einer Covid-19-Erkrankung genesene (der Nachweis ist auf sechs Monate befristet) oder vollständig gegen Covid-19 geimpfte.

 

Diese Informationen stehen natürlich unter dem Vorbehalt kurzfristiger pandemiebedingter Änderungen, die von den Gesundheitsämtern unabhängig von den vom Kultusministerium landesweiten Regelungen in Abstimmung mit den Schulträgern und im Einvernehmen mit den Staatlichen Schulämtern getroffen werden können.

 


30.05.2021

Stufe 2 des hessischen Zwei-Stufen-Plans gilt ab Montag, 31. Mai 2021
Alle Klassen wiieder im Präsenzunterricht

 

Schreiben des Schulleiters

    

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

 

im Lahn-Dill-Kreis werden ab Montag, 31. Mai 2021, aufgrund der Inzidenzlage alle Jahrgangsstufen wieder im täglichen Präsenzunterricht beschult.

 

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21.05.2021

Erste Stufe des hessischen Zwei-Stufen-Plans gilt ab kommenden Dienstag
5. und 6. Klassen im täglichen Präsenzunterricht

 

Schreiben des Schulleiters

    
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

der Inzidenzwert im Lahn-Dill-Kreis liegt am fünften Tag in Folge unter 100, sodass ab dem kommenden Dienstag, den 25. Mai 2021, die Bundesnotbremse entfällt und die Stufe 1 des hessischen Zwei-Stufen-Planes in Kraft tritt.

 

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17.05.2021

Inzidenzwert unter 100 im Lahn-Dill-Kreis

Hessischer Zwei-Stufen-Plan kann in Kraft treten

    

Heute weist das RKI für den Lahn-Dill-Kreis eine Inzidenz von 97,1 aus. Damit ist erstmals seit Bestehen der „Bundesnotbremse“ an einem Werktag der Schwellenwert von 100 unterschritten worden. Sollten die Werte auch an den folgenden vier Werktagen, also bis einschließlich Freitag, weiter fallen bzw. nicht über 100 steigen, so würde der hessische Zwei-Stufen-Plan in Kraft treten. Damit würden im Lahn-Dill-Kreis ab Dienstag, 25. Mai 2021, die folgenden Regelungen gelten (1. Stufe):

 

- Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 kehren in den täglichen Präsenzunterricht zurück. Dieser wird als  einge-schränkter Regelbetrieb unter Einhaltung der bekannten Hygienebestimmungen durchgeführt. Der Mindestabstand von 1,50 Metern muss der Regelung zufolge in den Klassenräumen dann nicht mehr  eingehalten werden, die Masken- und Testpflicht bleibt aber bestehen.

- Die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 werden zunächst weiterhin im Wechsel unterrichtet.

 

- Alle Abschlussklassen kehren grundsätzlich in den Präsenzunterricht zurück.

 


14.05.2021

Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 17. Mai 2021 in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 100

 

 

Schreiben aus dem Kultusministerium:

    
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,


die zuletzt beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen wie die beschleunigte Impfkampagne, die verstärkten Testungen und die so genannte Bundesnotbremse zeigen mittlerweile ihre Wirkung. Das umsichtige Verhalten der Schülerinnen und Schüler, die Disziplin der Schulgemeinden bei der Umsetzung von Hygienekonzepten und die Geduld der Familien haben dazu einen wichtigen Beitrag geleistet.

 

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Hinweis:

Der aktuelle Unterrichtsbetrieb (Wechselunterricht in Jahrgangsstufen 5 bis 9 und täglicher Präsenzunterricht in den Abschlussklassen) ändert sich an der Goldbachschule ab dem 17. Mai noch nicht. Wir werden Sie umgehend informieren, wenn weitere "Öffnungsschritte" im Schulbetrieb gemäß dem Zwei-Stufen-Plan möglich sind.

 


12.05.2021

Mehrsprachige Informationen zur Impfthematik
Aktuelle Hinweise in 14 Sprachen

 

Über den folgenden Download erhalten Sie Informationen in 14 Sprachen zur Impfthematik:

 


10.05.2021

Elternschreiben des Schulleiters:

Schulbetrieb ab Mittwoch, 12. Mai 2021

Verpflichtende Antigen-Testung zur Teilnahme am Unterricht

    
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

 

ab Mittwoch, dem 12. Mai 2021, kann aufgrund der Inzidenz-Lage im Lahn-Dill-Kreis der Wechselunterricht in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 und 9R wieder aufgenommen werden.

 

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30.04.2021

Elternschreiben des Schulleiters:

Bis auf Weiteres keine Änderungen im aktuellen Schulbetrieb

Neue Allgemeinverfügung des Lahn-Dill-Kreis vom 29.04.2021

    
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler, 

da der Inzidenzwert im Lahn-Dill-Kreis weiter hoch ist (über 165), gelten aktuell laut der Allgemeinverfügung vom 29.04.2021 die Regelungen der „Bundesnotbremse“.

 

Es ändert sich daher nichts am gegenwärtigen Unterrichtsbetrieb für die Schülerinnen und Schüler der Goldbachschule. Mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge ist bis auf Weiteres eine Beschulung in Distanzunterricht vorzunehmen.

 

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24.04.2021

Auswirkungen der sog. Notbremse

Aktuelle Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb

 

 

Schreiben aus dem Kultusministerium:

    
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,


wie Sie sicherlich wissen, ist gestern die sog. Notbremse des Bundes in Kraft getreten. Die Regelungen entfalten bereits ab morgen, Samstag, dem 24. April 2021, ihre Wirkung und führen auch in Hessen zu konkreten Veränderungen, über die ich Sie mit diesem Schreiben informieren möchte.

 

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 Anmerkung der Schulleitung:

Der aktuelle Unterrichtsbetrieb ändert sich in der kommenden Woche (26. bis 30. April) für die Schüler der Goldbachschule nicht (Distanzunterricht: Klassen 5 bis 8 und 9R; Präsenzunterricht für 9H und Jg. 10).

Ein schulinternes Informationsschreiben zum weiteren Unterrichtsbetrieb ab Montag, den 3. Mai 2021, erhalten Sie im Laufe der kommenden Woche.


23.04.2021

Zur "Bundesnotbremse"

Neue Regelungen haben ab morgen für alle Schulen Gültigkeit

Heute wurde die so genannte „Bundesnotbremse“, das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, im Bundesgesetzblatt. Das bedeutet, dass die Regelungen in Artikel 1, Absatz 10.3, für die Schulen ab morgen Gültigkeit haben.

Bundesweit gelten für Schulen damit folgende Regelungen:

- Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur zulässig, wenn Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zweimal wöchentlich negativ auf das Corona-Virus getestet sind.

- Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen (dabei gilt der Wert, den das RKI ermittelt) ist ab dem übernächsten Tag Präsenzunterricht nur in Form von Wechselunterricht zulässig.

- Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen (dabei gilt der Wert, den das RKI ermittelt) ist ab dem übernächsten Tag die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt.

- Für Abschlussklassen sowie Förderschulen und die Notbetreuung kann das Land eigene Regelungen erlassen.

 


20.04.2021

Aus dem Hessischen Sozialmisiterium:

Für Familien mit Migrationshintergrund

Alle wichtigen Informationen zur Corona-Pandemie in zwölf Sprachen

    
Auf der Webseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration stehen Übersetzungen der aktuellen Corona-Regeln in zwölf Sprachen zur Verfügung. Die Texte informieren über das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, Kontaktbeschränkungen, Quarantäne-Pflicht, Freizeit, Sport, Gastronomie, Feiern und vieles mehr.

Wichtige Corona-Informationen in mehreren Sprachen
Wichtige Corona-Informationen in mehreren Sprachen

15.04.2021

Elternschreiben des Schulleiters:

Schulbetrieb nach den Osterferien

Verpflichtender Bürgertest oder Antigen-Selbsttest in der Schule

    
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

 

im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und dem Land-kreis Limburg Weilburg hat der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreis heute aufgrund der aktuellen Pandemieentwicklung, des kurzfristig vorgelegten Eskalationskonzeptes vom 15.4.21 des Landes Hessen und der weiterhin hohen Infektionszahlen festgelegt, dass für alle Jahrgangsstufen Distanzunterricht vorzusehen ist. Dies gilt nicht für die Abschlussklassen.

 

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Einwilligungserklärung Antigen-Selbsttests (PDF)
Einwilligungserklärung Antigen-Selbsttests (PDF)
Einwilligungserklärung Antigen-Selbsttests (Word)
Einwilligungserklärung Antigen-Selbsttests (Word)

15.04.2021

Gesundheitsamt Lahn-Dill-Kreis:

Weiteres Vorgehen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 im Lahn-Dill-Kreis
Anpassung des Schreiben vom 13.4.21 bezüglich des Schul- und Unterrichtsbetriebes ab dem
19. April 2021

 

Weiteres Vorgehen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 im Lahn-Dill-Kreis bezüglich des Schul- und Unterrichtsbetriebes ab  dem 19. April 2021
Weiteres Vorgehen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 im Lahn-Dill-Kreis bezüglich des Schul- und Unterrichtsbetriebes ab dem 19. April 2021

13.04.2021

Schulbetrieb nach den Osterferien ab dem 19.04.2021

Teilnahme am Präsenzunterricht nur mit negativem Testergebnis

 

 

Schreiben aus dem Kultusministerium:

    
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,


leider mussten wir alle mit großer Ungewissheit in die Osterferien starten, da nicht absehbar war, wie es mit dem Schulbetrieb ab dem 19. April weitergehen würde. Obwohl die bereits begonnenen Impfungen – auch für die Lehrkräfte – immer mehr an Fahrt aufnehmen, bleibt die Lage nach wie vor sehr angespannt. Daher ist es erforderlich, dass der Schul- und Unterrichtsbetrieb zunächst genauso fortgeführt wird, wie er bis zu den Osterferien erfolgt ist.

 

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Ablaufdiagramm Antigen-Selbsttest in der Schule
Ablaufdiagramm Antigen-Selbsttest in der Schule

13.04.2021

Kreisauschuss Lahn-Dill-Kreis:

Anpassung der Regelung zum Schulbetrieb nach den Osterferien des Lahn-Dill-Kreis
hier: Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 19. April 2021

 

Anpassung der Regelung zum Schulbetrieb nach den Osterferien des Lahn-Dill-Kreis
Anpassung der Regelung zum Schulbetrieb nach den Osterferien des Lahn-Dill-Kreis

31.03.2021

Informationsschreiben aus dem Hessischen Kultusministerium

Freiwillige Testung für Schülerinnen und Schüler nach den Osterferien


Das Corona-Kabinett unserer Hessischen Landesregierung hat eine Teststrategie für Schulen und Kitas beschlossen, nach der sich Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und alle weiteren an Schule tätigen Personen an allen hessischen Schulen unkompliziert, kostenfrei und freiwillig zweimal in der Woche selbst testen können.

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Formular-Download: Einverständniserklärung zum Antigen-Selbsttest

Einwilligungserklärung Antigen-Selbsttests (PDF)
Einwilligungserklärung Antigen-Selbsttests (PDF)
Einwilligungserklärung Antigen-Selbsttests (Word)
Einwilligungserklärung Antigen-Selbsttests (Word)

26.03.2021 (15:45 Uhr)

Elternschreiben des Schulleiters

Eindämmung von SARS-Co-V-2

Kein regulärer Unterricht mehr vor den Osterferien für alle Klassen

    
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

die aktuelle Pandemieentwicklung im Lahn-Dill-Kreis hat heute eine Inzidenz von mehr als 200 erreicht.

Vor diesem Hintergrund wurde im Lahn-Dill-Kreis die gesundheitsfachliche Anordnung erlassen, wonach mit sofortiger Wirkung bis zum 02.04.2021 (Osterferien) kein regulärer Schulbetrieb im Lahn-Dill-Kreis stattfinden darf.

 

Für die Goldbachschule bedeutet dieses:

 

1. Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 sind bis zu den Osterferien (29.02. - 01.04.) im Distanzunterricht zu beschulen.

 

2. Ebenso wird der Unterricht in den Abschlussklassen ausschließlich im Distanzunterricht angeboten.    
    Die Anwesenheitspflicht der Schülerinnen und Schüler in der Schule wird auch hier ausgesetzt.

 

3. Die Notbetreuung für die angemeldeten Schülerinnen und Schüler wird aufrecht erhalten. Wir bitten     
    ausdrücklich darum zu prüfen, ob eine Betreuung vor dem Hintergrund der aktuellen Coronalage     
    zwingend erforderlich ist.

 

Mit freundlichen Grüßen
Heiko Bickel, Schulleiter

 

 


26.03.2021

Kein regulärer Unterricht in der nächsten Woche (29.03. - 01.04.)

Alle Klassen im Distanzunterricht - ausgenommen Abschlussklassen

     

Soeben hat der Landrat des Lahn-Dill-Kreises mitgeteilt, dass im Lahn-Dill-Kreis die Inzidenz den Wert von 200 überschritten hat.

 

Vor diesem Hintergrund werde im Lahn-Dill-Kreis eine gesundheitliche Anordnung erlassen, wonach in der kommenden Woche (29.03. bis 01.04.) mit Ausnahme der Abschlussklassen kein regulärer Schulbetrieb im Lahn-Dill-Kreis stattfinden darf.

Für die Goldbachschule bedeutet dieses:
Alle Klassen der Jahrgangsstufen 5-9 werden im Distanzunterricht beschult, mit Ausnahme der Abschlussklassen 9H, 10R1 und 10R2.
Die Notbetreuung für die angemeldeten Schülerinnen und Schüler wird aufrecht erhalten.

 

 


24.03.2021 (17:15 Uhr)

Unterricht am Gründonnerstag findet statt

Osterruhetage aufgehoben

     

Heute haben Bundes- und Landesregierung entschieden, dass die Osterruhetage (Gründonnerstag und Ostersamstag) nicht stattfinden werden.

Insofern kann der Unterrichtsbetrieb am Donnerstag, 1. April, wie ursprünglich geplant, stattfinden.

 


24.03.2021

Kein Schulbetrieb am Gründonnerstag

Ansonsten keine Veränderungen bis zu den Osterferien

 

In einer Pressekonferenz hat der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier erklärt, dass im Rahmen des bundesweit vorgesehenen Ruhetags am Donnerstag, 1. April 2021, kein Schulbetrieb stattfinden werde. Ansonsten werde es bis zu den Osterferien landesweit keine Veränderungen in Bezug auf den Unterrichtsbetrieb geben.


17.03.2021

Aufhebung der Öffnungsschritte ab dem 22. März 2021
Anordnung des Lahn-Dill-Kreis

 

Der Lahn-Dill-Kreis trifft nach gesundheitsfachlicher Bewertung mit sofortiger Wirkung bis zum 3. April 2021 (Osterferien) folgende Anordnung:

1. Sämtliche weitere geplanten Öffnungsschritte ab dem 22.3.21 an den Schulen im Lahn-Dill-Kreis werden aufgrund der Lageentwicklung zunächst ausgesetzt.

 

2. Schüler/innen ab der Jahrgangsstufe 7 sind weiterhin ausschließlich im Distanzunterricht zu beschulen. Dies gilt nicht für die Abschlussklassen, die weiterhin präsent beschult werden.

 

3. Schüler/innen bis zur Jahrgangsstufe 6 sind weiterhin ausschließlich im Wechselunterricht zu beschulen.

 


13.03.2021

Unterrichtsbetrieb ab dem 22. März 2021
Lockerungen ab Jahrfgansstufe 7

 

Elternbrief des Schulleiters:

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

 

in der vergangenen Woche informierte ich Sie bereits über die geplanten Lockerungsschritte der geltenden Beschränkungen noch vor den Osterferien für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7, die sich gegenwärtig im Distanzunterricht befinden.

 

Bezugnehmend auf das Schreiben aus dem Kultusministerium vom 9. März möchten wir unseren Schülerinnen und Schülern der Klassen 7R1, 7R2, 8H, 8R1, 8R2 und 9R je nach Klassengruppe (A oder B) einmal pro Woche - vom 22. März bis zu den Osterferien - Präsenzzeit in der Schule ermöglichen. Natürlich ist diese Planung von der Pandemielage abhängig und kann möglicherweise von den politischen Entscheidungsträgern wieder rückgängig gemacht werden.

 

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08.03.2021

Weitere Öffnungsschritte vor und nach den Osterferien
Schulbesuch ab Jahrgang 7 mindestens einmal pro Woche

 

Die Hessische Landesregierung hat gestern Abend entschieden, dass – vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der Pandemie – alle Schülerinnen und Schüler, die bislang ausschließlich im Distanzunterricht beschult werden, noch vor den Osterferien an einzelnen Tagen präsent beschult werden sollen. Dabei gelten weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln.

 

Über die Details des Modells, das ab dem 22. März 2021 starten und in dessen Rahmen jede Schülerin und jeder Schüler ab Stufe 7 an mindestens einem Tag pro Woche wieder die Schule besuchen soll, informiert der Hessische Kultusminister in seinem Schreiben (siehe unten).

Über genauere Details zur Umsetzung an der Goldbachschule informiert die Schulleitung zeitnah.

Nicht verändert wird bis zu den Osterferien der Wechselunterricht in den Stufen 5 und 6 sowie der Präsenzunterricht in den Abschlussklassen.

 

Ministerschreiben zu weiteren Öffnungsschritten ab 22. März 2021:

Schreiben des Kultusministers - Maßnahmen ab 22. März
Schreiben des Kultusministers - Maßnahmen ab 22. März

05.03.2021

Bestehende Beschulungssituation wird bis zu den Osterferien beibehalten
Information aus dem Staatlichen Schulamt

 

Aus dem Staatlichen Schulamt wurde mitgeteilt, dass voraussichtlich bis zu den Osterferien grundsätzlich die aktuell bestehende Beschulungssituation landesweit beibehalten werden soll.


22.01.2021

Aktuelle Information zum Unterrichtsbetrieb ab 22. Februar 2021
Lockerung der geltenden Beschränkungen

Elternbrief des Schulleiters:

 

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

wie Sie in der vergangenen Woche aus dem Schreiben unseres Kultusministers Prof. Dr. A. Lorz entnehmen konnten, haben Bund und Länder erfreulicherweise Lockerungen der geltenden Beschränkungen ab dem 22. Februar 2021 für die Schulen beschlossen.

Für die Goldbachschule bedeutet dieses im Einzelnen:

 

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12.02.2021

Maßnahmen ab dem 22. Februar 2021
Informationsschreiben von Kultusminister Prof. Dr. A. Lorz

Schreiben des Kultusministers - Maßnahmen ab 22. Febuar
Schreiben des Kultusministers - Maßnahmen ab 22. Febuar

08.02.2021

Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für die Klassen 5 und 6 frühstens ab dem 22. Februar 
Informationsschreiben von Kultusminister Prof. Dr. A. Lorz

Schreiben des Kultusministers - Nächste Öffnungsschritte
Schreiben des Kultusministers - Nächste Öffnungsschritte

08.02.2021

Beweglicher Ferientag am 15.02.2021

Der 15. Februar 2021 ist ein beweglicher Ferientag in Hessen. An diesem Tag finden weder Präsenzunterricht (Abschlussklassen) noch Distanzunterricht statt.